Kritik an der 3G-Kontrollpflicht bei Seilbahnen
Die Bayerische Zugspitzbahn äußert sich kritisch zur neuen Verordnung, vor allem in Hinblick auf die kommende Skisaison.
Garmisch-Partenkirchen. „Völlig praxisfern“, mit diesen Worten kommentiert Matthias Stauch, Vorstand der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG die neue BayIfSMV. Während er die Abkehr von der Inzidenz als alleiniges Bewertungskriterium zwar grundsätzlich begrüßt, sei die Übertragung der 3G-Kontrollpflicht auf Bergbahnbetreiber kritisch zu hinterfragen.
Genau wie im ÖPNV und Fernverkehr ist eine vollständige Kontrolle der 3G im Bergbahnbetrieb kaum realisierbar: „Unsere Gäste befinden sich zu 98 % der Zeit draußen an der frischen Luft.“, so Stauch. Aktuell ist unklar, welche Bereiche der Bergbahnen per Definition als „geschlossene Räume“ zu behandeln sind und demnach in die Kontrollpflicht fallen. Diese bringe einen enormen personellen und organisatorischen Mehraufwand mit sich, der für das Unternehmen kaum zu stemmen sei.
Am Beispiel der Zahnradbahn wird die widersprüchliche Situation deutlich. Die Bahn verkehrt auf der Talstrecke zwischen Garmisch-Partenkirchen und Grainau als Teil des ÖPNV, wo laut Verordnung kein 3G-Nachweis gefordert ist. Zur Weiterfahrt auf die Zugspitze müssen die Gäste allerdings einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Da die Inzidenz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen weiterhin unter 35 liegt (Stand 03.09.2021), ist der 3G-Nachweis an den Bergbahnen sowie in der Gastronomie vorerst jedoch noch nicht nötig.