Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (kurz: BZB) ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG), in welchem die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zugspitze.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Es ist das Anliegen der BZB, die Informationen auf ihrer Webseite für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Trotzdem können auf der Webseite noch Barrieren vorhanden sein. Diese werden in der Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben. Außerdem finden Sie hier einen Kontakt, bei dem Sie sich melden können, wenn Sie Barrieren auf der Webseite finden.
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Zur Feststellung der Barrierefreiheit, wurden folgende Maßnahmen umgesetzt
Ein Audit, das im Zeitraum vom 24.03.2025 bis 29.04.2025 durchgeführt wurde, konzentrierte sich auf eine gründliche und intensive Prüfung ausgewählter, repräsentativer Seitentypen. Diese stehen stellvertretend für das Gesamtangebot der Website und ermöglichen durch die detaillierte Analyse Rückschlüsse auf die Barrierefreiheit der gesamten Website.
Im Rahmen des Audits führten Prüfende eine gründliche Analyse aller WCAG 2.2 AA Guidelines durch. Zusätzlich wurde aufgrund der hohen Relevanz das Leseniveau WCAG 2.2. 3.1.5. AAA Reading Level geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Verwendung manueller und toolgestützter Testmethoden, um die Barrierefreiheit der Website umfassend zu bewerten.
Für die Durchführung der Barrierefreiheits-Tests wurde hauptsächlich der Google-Chrome-Browser verwendet. Die Entscheidung, ob Tests auf Desktop, mobilen Geräten oder beiden durchgeführt werden, wurde abhängig von der jeweiligen WCAG 2.2 AA Guideline und basierend auf ihrer Relevanz und Anwendbarkeit getroffen. Ausgenommen von der Prüfung waren PDFs und Inhalte von Drittanbietern.
Im Zeitraum vom 10.06.2025 bis voraussichtlich 30.09.2025 erfolgt die Umsetzung der im Rahmen des Audits definierten Maßnahmen. Da die Umsetzung der Maßnahmen aktuell noch nicht abgeschlossen ist, sind die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Alternativtexte für Bedienelement
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- HTML-Strukturelemente für Überschriften
- HTML-Strukturelemente für Listen
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
- Inhalte brechen um
- Inhalt bei Hover und Fokus
- Kontrast (Minimum)
- Ohne Maus nutzbar
- Pause, Stopp, Ausblenden
- Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- Aussagekräftige Linktexte
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- Sichtbarer Fokus
- Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
- Mindestgröße interaktive Elemente
- Leseniveau
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an zugspitzbahn@zugspitze.de.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG eingerichtet. BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie haben eine Barriere gemeldet? Aber Sie sind mit der angebotenen Lösung nicht zufrieden? Dann können Sie die Schlichtungsstelle BGG einschalten. Das Ziel ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle BGG gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für das Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Webseite der Schlichtungsstelle BGG finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen: www.schlichtungsstelle-bgg.de.