Nutzungsbedingungen Bildservice
Mit der Nutzung / mit dem Download des von der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG zur Verfügung gestellten Bildmaterials akzeptieren Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
Zweck des Bilderservice der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) ist es, die werblichen und redaktionellen Aktivitäten Dritter zu Gunsten der Förderung der BZB, durch Bereitstellung von Bildmaterialien, zu unterstützen.
Die Bereitstellung des Bildmaterials erfolgt nur zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Eventuelle Bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden „Nutzer“) werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
Umfang des Nutzungsrechtes
Das honorarfreie Nutzungsrecht umfasst:
- Die Darstellung touristischer Angebote von und über die BZB sowie sonstige werbliche Veröffentlichungen von und über die BZB.
- Die Gestaltung publizistischer Beiträge über die BZB in Presseerzeugnissen wie z. B. in Tageszeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, Broschüren und TV-Beiträgen sowie
- Die werbliche Unterstützung von Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Ausstellungen und Konzerte im Bereich der Anlagen und betreuten Gebiete der BZB
Ausgeschlossen vom Nutzungsrecht ist jede andere Art von Nutzung des Bildmaterials, insbesondere im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Gewinnerzielung, wie dies z. B. der Fall ist bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Handy-Logos, Leinwänden, Puzzle, T-Shirts, Tassen, Mauspads, Postern/Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten.
Ebenfalls vom Nutzungsrecht ausgeschlossen ist eine Verwendung des Bildmaterials für die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftsunternehmen außerhalb der Touristikbranche. Vom Nutzungsrecht nicht umfasst ist auch eine Verwendung für andere touristische Leistungsträger als die BZB.
Sollten Zweifel an der Zulässigkeit der Nutzungen bestehen, ist dies mit der BZB vor entsprechender Nutzung jeweils abzuklären. Jede widerrechtliche Nutzung wird von der BZB oder dem Urheber zivil- und ggf. auch strafrechtlich verfolgt.
Die honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her möglicherweise einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).
Die Herstellung von Vervielfältigungen für eigene Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung der angebotenen Bilddaten für Archivzwecke (z. B. Bilddatenbanken) ist untersagt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, weitere Nutzungsrechte weiterzugeben. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann dem Nutzer das in diesen Regelungen erteilte Nutzungsrecht dauerhaft entzogen werden.
Bildnachweis/Autorennennung
Bei jeder Veröffentlichung eines der Bilder muss als Bildnachweis „Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG“ abgedruckt werden. Soweit bei dem jeweiligen Bild auch der Name des Fotographen angegeben ist, ist auch dieser Name zu nennen, und zwar in der Form „Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG / Vor- und Zuname“. Die Autorennennung hat in unmittelbarer Nähe der Abbildung oder auch in einem separaten Impressum unter Angabe der in Bezug genommenen Seitenzahl zu erfolgen.
Von jeder Veröffentlichung ist der BZB, Abteilung Kommunikation, Olympiastraße 31, 82467 Garmisch-Partenkirchen, umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar, aus dem die konkrete Verwendung des Bildes erkennbar wird, zu übersenden.
Bildnisrecht – Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUhrG)
Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Bildnisrechts der abgebildeten Personen übernimmt die BZB keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Sonstige Vereinbarungen
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, gelten für jegliche Nutzung die Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Bei Lieferungen aus dem Ausland gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Garmisch-Partenkirchen, sofern der Nutzer Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.