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    Garmisch-Classic

    Tickets & Tarife


    Gültig ab 9. Mai 2024

    Tarife Sommer 2024

    Sommer-Tickets 

    für das Garmisch-Classic
    • Das Garmisch-Classic Ticket umfasst eine Berg- und eine Talfahrt. Es ist möglich, die Alpspitzbahn oder die Kreuzeckbahn in Anspruch zu nehmen. 
    • Die einfache Berg- oder Talfahrt kann entweder mit der Kreuzeckbahn oder der Alpspitzbahn angetreten werden. 
    • Der 2-Gipfelpass beinhaltet ein Zugspitze Ticket sowie ein Garmisch-Classic Ticket. Der Kauftag ist dabei der erste Gültigkeitstag. Der zweite Tag ist in der laufenden Sommersaison frei wählbar. 
    • Familientarife sind gültig für Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahren in Begleitung von mindestens einem Elternteil.
    • Ermäßigung für Menschen mit Behinderung ab 60 GdB oder eingetragenem Merkzeichen G. Gleiche Ermäßigung für eingetragene Begleitperson von Schwerbehinderten. Nur gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises.
    Erwachsene Jugend (16–18 J.) Kind (6–15 J.) Familientarif Kind (6–18 J.) Menschen mit Behinderung
    Garmisch-Classic Ticket 35,50 € 28,50 € 18,00 € 6,00 € 30,50 €
    Einfache Berg- oder Talfahrt 21,50 € 17,00 € 11,00 € 6,00 € 19,00 €
    2-Gipfelpass 86,00 € 69,00 € 43,00 € 18,00 € 86,00 €

    ZugspitzCard und ClassicCard

    Mehr Tage – Mehr Leistungen

    Gäste, die mehrere Tage in der Region Garmisch-Partenkirchen bleiben, können mit der ClassicCard und der ZugspitzCard zahlreiche attraktive Angebote kostenlos oder zu ermäßigten Konditionen nutzen.

    Hinweise

    Tickets & Bahnfahrt

    Bitte beachten Sie:

    • Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten frei. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen den Kinderpreis, Jugendliche von 16 bis einschließlich 18 Jahren den Jugendpreis. Familientickets bzw. der „Kind in der Familie“-Tarif: gültig für Familien (Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahren in Begleitung von mindestens einem Elternteil). Ausweispflicht bei reduzierten Tarifen.
    • Gerne können Sie Ihren Hund in unseren Bahnen mitnehmen. Der Unkostenbeitrag für Berg- und Talfahrt beträgt einmalig € 6,00.
    • Keine unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderung nach § 228 SGB IX auf der Zahnradbahnstrecke Grainau – Zugspitze und mit den Kabinenbahnen, Sesselbahnen und Schleppliften der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG. 
    • Keine Beförderung von Fahrrädern. 
    • Die Fahrausweise sind nicht übertragbar.
    • Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung eines Bergbahntickets personenbezogene Daten (insbesondere an den Lesegeräten) zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Ticketverwendung verarbeitet werden. Die Daten werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://zugspitze.de/datenschutz und den entsprechenden Aushängen vor Ort.