Sommersaison an der Wankbahn beginnt am 1. Mai
Umfassende Revisionen in 2024 geplant
Update 29. April 2024: Die Revisionsarbeiten konnten etwas früher fertig gestellt werden, sodass Wankbahn und Sonnenalm bereits ab dem 30. April 2024 geöffnet sind!
Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG startet am letzten Skibetriebstag auf der Zugspitze mit dem ersten Sommerbetriebstag am Wank. Die Wankbahn nimmt am 1. Mai mit musikalischer Untermalung in der Sonnenalm ihren Betrieb auf. Umfassende Revisionsarbeiten laufen in Vorbereitung auf den Sommerbetrieb bereits seit Januar und werden im kommenden Winter 2024/2025 bis Ostern andauern.
Aktuelle Revisionsarbeiten bis Ende April – zweite Phase im Winter 2024/2025
An der Wankbahn finden im Jahr 2024 die aufwändigsten Arbeiten seit Bestehen statt. Das Hauptgetriebe der Bahn muss überholt werden. Dieses befindet sich in der Mittelstation der Wankbahn, wurde bereits ausgebaut, ins Tal und weiter nach Witten transportiert. Dort wurde das sieben Tonnen schwere Getriebe komplett überholt.
Der Sommerbetrieb wird voraussichtlich bis zu den Herbstferien laufen, bevor es in die nächste große Revisionsphase geht: Die Antriebsmotoren beider Sektionen und die dazugehörige Steuerung müssen komplett erneuert werden, denn die Hersteller der verbauten Komponenten sind mittlerweile vom Markt verschwunden. Es sind daher keine Ersatzteile mehr verfügbar. Außerdem werden neue Lager an den Umlenkscheiben eingebaut, hierfür ist ein Abspannen der Seile nötig.
Gastronomie am Wank geöffnet
Mit dem Start der Sommersaison am Wank öffnen auch die angegliederten Restaurants. Das Wankstüberl, direkt in der Talstation der Wankbahn ist bereits in Betrieb, die Sonnenalm in der Bergstation startet mit Öffnung der Wankbahn in die Sommersaison.
Für Frühstücksgäste gibt es wieder das beliebte Kombiticket, welches eine Berg- und Talfahrt mit der Wankbahn, ein Frühstücksgericht und eine Tageszeitung beinhaltet. Informationen und Buchung online unter zugspitze.de/Veranstaltungen.
Regelung für Wank Freizeitpass-Besitzer
Wank-Freizeitpass-Inhaber sollen sich nach Ende der jeweiligen Gültigkeit ihres Passes an die Kassen des Zugspitzbahnhof Garmisch oder der Wankbahn wenden. Sie erhalten am Ende der jeweiligen Laufzeit eine anteilige Rückvergütung für den Monat April 2024, sofern die Jahreskarte in diesem Monat gültig war. Eine vorzeitige Erstattung ist nicht möglich.